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Altbau Die Energieeinsparverordnung schreibt fr Altbauten vor, dass Heizkessel, die vor Oktober 1978 in Betrieb gegangen sind und weder Niedertemperatur- noch Brennwertkessel sind, bis 2006 ausgetauscht werden mssen. Wurde der Brenner nach Oktober 1996 ersetzt, verlngert sich die Frist um zwei Jahre. Wrmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen in nicht beheizten Rumen mssen bis Ende 2006 gedmmt werden. Gleiches gilt fr nicht begehbare, aber zugngliche Geschossdecken ber beheizten Rumen. Nach der Energieeinsparverordnung mssen die genannten Modernisierungen bei Ein- und Zweifamilienhusern nur durchgefhrt werden, wenn der Eigentmer wechselt.
Neubau In einem Energiebedarfsausweis muss fr Neubauten nachgewiesen werden, wie hoch der Primrenergiebedarf fr die Wrmeversorgung des Gebudes ist. Es steht dem Bauherren frei, die Anforderungen der Verordnung durch eine sparsame Heizungsanlage oder verstrkte Wrmedmmung zu erfllen. Die Installation einer modernen Gas-Brennwertheizung in Verbindung mit dem Wrmeschutzstandard der bisherigen Wrmeschutzverordnung reicht aus, um den Nachweis zu bekommen.
Weitere Informationen zur EnEV gibt es unter: www.deutsche-energie-agentur.de www.architecplus.de
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